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Untersuchung und Begutachtung


erfolgen sowohl für Auftraggeber (Berufsgenossenschaften, Versicherungs-Gesellschaften und Sozialgerichte) als auch für Privatpersonen nach vorheriger Terminabsprache. Die Fertigstellung von Gutachten erfordern einen Zeitraum von ca 3-4 Wochen.

Für Untersuchungen und Behandlungen werden die üblichen Sätze der GOÄ bzw. bei Sozialgerichtsverfahren die vorgeschriebenen Entschädigungssätze berechnet.

Schwerpunkte der Untersuchung und Begutachtung sind Folgezustände nach Erkrankungen und Unfällen auf chirurgisch-orthopädischem Gebiet, Wirbelsäulen-Funktionsstörungen, Fibromyalgie-Syndrom und Lyme-Borreliose.

Bei allen genannten Störungen wird eine Erhebung einer ausführlichen Anamnese vorangestellt. Eine Untersuchung der Muskelfunktion ist ebenso selbstverständlich wie ein großzügiges Zeitfenster für alle weiteren Untersuchungen.

Bei sozialgerichtlichen Verfahren können Gutachten nach § 109 SGG in Auftrag gegeben werden.

Alle Rechnungsstellungen erfolgen von Dr. Laser durch die LASER GmbH.



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